Prüfungsvorbereitung
Folgende Formalitäten sind in Vorbereitung der Gesellenprüfung durch das Ausbildungsunternehmen zu veranlassen:
- Fristgerechte Anmeldung zur Gesellenprüfung (§ 8 ff. Prüfungsordnung der zuständigen Handwerkskammer) mit Einreichung sämtlicher Zulassungsunterlagen bei der zuständigen Stelle (HWK/ Innung)
- Zulassungskriterien für die Gesellenprüfung sind:
- absolvierte Ausbildungszeit
- Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in die Lehrlingsrolle
- ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweishefte
- Teilnahme an der Zwischenprüfung/ Gesellenprüfung Teil 1
- Übergabe der Zulassung und Einladung zur Prüfung an den Auszubildenden
- Zahlung der in Rechnung gestellten Prüfungsgebühren und Prüfungsnebenkosten
Ebenso ist es wichtig, den Auszubildenden sowohl fachlich als auch mental auf die bevorstehenden Prüfungen vorzubereiten. Auch hier können Sie als Ausbildungsunternehmen einen wichtigen Beitrag zum Gelingen leisten:
- Machen Sie dem Auszubildenden Mut.
- Halten Sie den Auszubildenden rechtzeitig und langfristig zur Vorbereitung auf die Prüfungen an.
- Zeigen Sie ihm seine Stärken und erarbeiten Sie noch vorhandenen Handlungsbedarf.
- Überlegen Sie sich Übungsfragen oder gestalten Sie evtl. eine Probe-Prüfung.
- Ermöglichen Sie Ihrem Auszubildenden evtl. die Teilnahme an Vorbereitungsmaßnahmen Ihrer Handwerkskammer.
Lerntipps für Ihren Auszubildenden:
- Zeitplan für Vorgehen erstellen
- Thema in größeren Zusammenhang einordnen, Verbindungen herstellen
- Zu Fachbegriffen Synonyme, Gegenteile und Assoziationen überlegen
- Laut denken, Lösungsweg aussprechen
- Karteikarten schreiben
Druckdatum: 08.12.2024 | Fragen oder Hinweise:
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